Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Florian Söllner, handelnd unter echtso. („echtso.“), und seinen Auftraggebern („Kunde“) über die in Ziffer 2 beschriebenen Leistungen. echtso. erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn echtso. ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
echtso. bietet dokumentarische, menschliche Kommunikation für Marken und Organisationen an, insbesondere:
Der jeweils konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. echtso. ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen, bleibt hierbei aber alleiniger Vertragspartner des Kunden.
Angebote und Kostenvoranschläge von echtso. sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Nach Auftragserteilung wird der genaue Leistungsumfang in einem Briefing konkretisiert; Änderungswünsche im Rahmen eines Re-Briefings werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn beide Seiten dem in Textform zustimmen. Über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Wünsche werden gesondert vereinbart und vergütet. Übersteigen die tatsächlich anfallenden Kosten einen erteilten Kostenvoranschlag um mehr als 20 %, weist echtso. den Kunden hierauf unverzüglich hin; die höhere Vergütung gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang des Hinweises in Textform widerspricht.
Der Kunde stellt echtso. alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Zugänge und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese nicht gegen Rechte Dritter (etwa Urheber- oder Markenrechte) verstoßen. Für die Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Materialien haftet allein der Kunde. echtso. ist rechtlich nicht befugt, hierzu eine Rechtsberatung zu leisten, und prüft die vom Kunden bereitgestellten Inhalte daher nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Verzögerungen, die auf einer verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von echtso.; entstehender Mehraufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
echtso. ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung bei Text-, Bild-, Ton- oder Videoerstellung einzusetzen. Mit KI erstellte Zwischenergebnisse werden vor Auslieferung durch echtso. persönlich geprüft und bei Bedarf überarbeitet. Auf Wunsch des Kunden verzichtet echtso. für einzelne Projekte oder Projektteile auf den Einsatz von KI-Werkzeugen; der Kunde teilt dies vorab in Textform mit. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, kennzeichnet echtso. KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte in geeigneter, erkennbarer Form. Etwaige eigene Kennzeichnungs- oder Informationspflichten des Kunden gegenüber Endnutzern seiner veröffentlichten Inhalte obliegen dem Kunden.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, stehen dem Kunden je Leistungsgegenstand zwei Korrekturschleifen zu. Nach deren Durchführung gelten weitere Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, als Zusatzauftrag und werden gesondert vergütet.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, handelt es sich hierbei um ein einfaches, nicht auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von echtso. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei echtso.
Arbeitsunterlagen wie Entwürfe, Rohdaten, Projektdateien und Zwischenergebnisse, die echtso. im Rahmen der Auftragserfüllung erstellt, verbleiben im Eigentum von echtso.; ein Anspruch des Kunden auf deren Herausgabe besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Nutzt der Kunde Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus oder ohne Zustimmung an Dritte weiter, ist er zur Zahlung eines angemessenen zusätzlichen Nutzungshonorars verpflichtet; ein weitergehender Schadensersatzanspruch von echtso. bleibt hiervon unberührt. echtso. ist berechtigt, erstellte Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang zu kennzeichnen (Signatur), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist echtso. berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden sowie im Rahmen des Projekts entstandene Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang als Referenz zu nennen, zu archivieren und im eigenen Portfolio zu zeigen, ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung anfällt. Die Veröffentlichung konkreter Kennzahlen des Kunden (z. B. Umsatz- oder Reichweitendaten) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nicht anders angegeben, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist echtso. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Mahnpauschale geltend zu machen. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
Bei Aufträgen mit längerem Leistungszeitraum kann echtso. angemessene Abschlagszahlungen vereinbaren. Bei außergewöhnlich eiligen Aufträgen (z. B. Umsetzungszeit von weniger als fünf Werktagen) oder bei vereinbarten Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten kann echtso. einen angemessenen Aufschlag auf die vereinbarte Vergütung berechnen.
echtso. behält sich vor, vor Vertragsschluss oder während der Vertragslaufzeit eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen oder durch einen spezialisierten Dienstleister durchführen zu lassen. Hierfür arbeitet echtso. mit dem Auskunftsdienstleister atriga GmbH, Pittlerstr. 47, 63225 Langen, zusammen. Die dabei erhobenen unternehmens- bzw. bonitätsbezogenen Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; weitere Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung von echtso. zu entnehmen. Ergibt eine solche Prüfung berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann echtso. die Leistungserbringung von einer Vorkasse oder angemessenen Sicherheit abhängig machen.
echtso. behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Informationen des Kunden vertraulich und setzt eingesetzte Mitarbeiter oder freie Mitarbeiter zur gleichen Vertraulichkeit an. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Setzt echtso. im Rahmen eines Auftrags freie Mitarbeiter ein, verpflichtet sich der Kunde, diese ohne Zustimmung von echtso. innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Auftrags weder direkt noch indirekt mit vergleichbaren Leistungen zu beauftragen.
echtso. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von echtso. ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von durch echtso. eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
Storniert der Kunde einen bereits beauftragten Einzelauftrag ohne wichtigen Grund, kann echtso. eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass echtso. ein geringerer Schaden entstanden ist; echtso. bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bereits entstandene Kosten Dritter, die durch die Stornierung verursacht wurden (z. B. Stornogebühren beauftragter Dienstleister), trägt der Kunde in vollem Umfang.
Verträge über fortlaufend zu erbringende Leistungen (sog. Retainer, z. B. Kanalbetreuung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine bestimmte Laufzeit vereinbart ist.
Ist keine bestimmte Laufzeit ausdrücklich vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ist eine bestimmte Laufzeit ausdrücklich vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden; erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um die gleiche Laufzeit.
Die Kündigung bedarf in beiden Fällen der Schriftform (§ 126 BGB), das heißt der eigenhändigen Unterschrift auf einem Original oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB); eine Kündigung per einfacher E-Mail oder Telefax genügt diesem Erfordernis nicht. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung München. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.